Beka Solar Energie

Bei Beka Solar Solarlösungen mit 19% Preisvorteil Wir beraten Sie individuell

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns,
Beka Solar Energie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Dip.-Ing. Cebrail Beyaz, Eichhorstweg 1-3, 14641 Nauen,
Telefon: +49 332218259941, E-Mail: Cebrail.Beyaz@beka-solar-energie.de und Ihnen als unseren Kunden, im Zusammenhang
mit der Planung, dem Verkauf und der Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen und
Energiespeichersystemen sowie anderer Anlagen im Bereich regenerativer Energien. Die AGB gelten unabhängig davon, ob
Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere
aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen Ihrerseits akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich
widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für 2 Wochen ab
Angebotsdatum gültig. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere Informationen in Broschüren,
Prospekten, Annoncen, digitalen Medien und weiteren durch uns veröffentlichten Werbematerialien sind nicht verbindlich.
Anpassungen technischer Natur sowie Veränderungen in Gestalt, Farbe, Material, Gewicht oder vergleichbaren Aspekten
bleiben im Rahmen des technologischen Fortschritts und der Zumutbarkeit ausdrücklich vorbehalten.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot
unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung in Form einer
Auftragsbestätigung, direkten Bestätigung auf dem Angebot/Bestellschein oder durch die Lieferung der bestellten Artikel
annehmen.
(4) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können wir nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den
Mindestbestellwert können Sie den bereit gestellten Preisinformationen entnehmen.
(5) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager
ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber
unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(6) Wir behalten uns vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche
Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung unsererseits,
Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
(7) Die in den Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen enthaltenen Rechnungen und Simulationen bzw. Kalkulationen
dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Verbindlichkeit dar. Es handelt sich um Beispielrechnungen, die auf
den angegebenen Daten basieren. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen und sind von verschiedenen Faktoren
abhängig, einschließlich der lokalen Gegebenheiten und des individuellen Nutzungsverhaltens. Der Kunde erkennt an, dass
die in den Rechnungen und Simulationen dargestellten Zahlen und Daten keine Garantie für zukünftige Ergebnisse
darstellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Rechnungen und Simulationen
enthaltenen Informationen.

§ 3 Leistungserbringung
(1) Wir erbringen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, dem Verkauf und der Montage,Wartung und
Instandhaltung von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen sowie anderer Anlagen im Bereich regenerativer
Energien. Auf alle diese Leistungen sind diese Geschäftsbedingungen anwendbar.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, zur Erfüllung der Verträge Subunternehmer einzusetzen. Dabei gewährleisten wir, dass die
Subunternehmer qualifiziert und zuverlässig sind.
(3) Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Angebot, der Annahmeerklärung bzw. der Leistungsbeschreibung
dargestellt.

§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas
anderes angegeben ist. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ohne Montage
und ohne Verpackungs- und Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben angegeben bzw. werden in den Angebotsunterlagen extra ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten.
Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Kunden werden wir die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf
Kosten des Kunden versichern.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen, falls die Einkaufspreise aufgrund von
außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Lieferkettenproblemen oder starken Preisschwankungen auf den
Beschaffungsmärkten, erheblich steigen. Wir werden Sie unverzüglich über solche Preiserhöhungen informieren. 

§ 5 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind vollständig spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser
angegebenes Konto zu bezahlen, sofern keine Montage vereinbart ist. Der Rechnungsversand erfolgt vorwiegend per Mail.
(2) Bei Aufträgen, die eine Montageleistung enthalten, ergibt sich folgende Fälligkeit von Teilbeträgen:
a) 50 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Anzahlung bei Auftragserteilung.
b) 20 % der Auftragssumme binnen 7 Tagen nacherfolgter Lieferung der Materialien
c) 30 % der Auftragssumme binnen 7 Tagen nach Inbetriebnahme der PV-Anlage.
(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt,
wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(4) Als Kunde dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben
Vertragsverhältnis und einem nicht erfüllten Vertrag herrührt.
(5) Wir sind bis zur Fertigstellung der PV-Anlage berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. wenn berechtigte Zweifel daran
bestehen, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen werden. Etwaige eigene
Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen, soweit gesetzliche zulässig, in diesem Fall nicht.

§ 6 Lieferung und Fristen
(1) Die Lieferung der bestellten Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen nach
Auftragserteilung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Liefertermine oder Fristen gelten
als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung
bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen
Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen,
soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde
(Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer
Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten / deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen / Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind berechtigt, die Lieferung / Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und
Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder sind Sie für diese Umstände
verantwortlich, bleiben Sie zu der Gegenleistung verpflichtet.
(6) Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder firmeninternen Hindernissen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten
sind, sind bis zu einer Dauer von 8 Wochen akzeptabel und folgenlos. Sollte die PV-Anlage innerhalb dieser Zeit nicht geliefert
werden können, werden Sie unverzüglich darüber informiert und es wird gemeinsam eine alternative Lösung gefunden. Eine
darüberhinausgehende Haftung für Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder firmeninternen Hindernissen ist
ausgeschlossen. Im Falle einer nicht akzeptablen Verzögerung hat der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten und erhält
eine volle Rückerstattung des Kaufpreises.
(7) Liegen Verzögerungen außerhalb unserer Kontrolle, wie z.B. bei entsprechenden Witterungsbedingungen oder
verlängerten behördlichen Genehmigungsverfahren, wird keine Erstattung von Stromkosten gewährt.
(8) Wir übernehmen keine Verantwortung für Verzögerungen bei der Antragstellung des Zählers bei dem Netzbetreiber.
Etwaige Entschädigungsansprüche Ihrerseits aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die
Ware sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Beschädigung, Feuer und Wasser sowie vor sonstigen Gefahren zu schützen.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(2) Sie sind nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder sonstige Rechte daran einzuräumen, solange der
Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn,
wir erklären dies ausdrücklich. Sie sind verpflichtet, uns den Zugriff auf die Ware zu gewähren und diese herauszugeben. Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Jede Verarbeitung oder Umgestaltung der Vorbehaltsware durch Sie erfolgt im Auftrag von uns. Falls diese Verarbeitung
unter Verwendung von fremden, nicht uns gehörenden Gegenständen erfolgt oder wenn die Vorbehaltsware mit solchen
fremden Gegenständen unlösbar vermengt wird, erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den fremden Gegenständen. Für die neue Sache gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie
für die Vorbehaltsware. Falls die Verbindung in einer Art und Weise erfolgt, dass die Sache von Ihnen als Hauptbestandteil
anzusehen ist, müssen Sie uns einen entsprechenden Anteil am Miteigentum übertragen.

§ 8 Gewährleistung und Abnahme
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die
Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Bezüglich der Länge gelten bei Verbrauchern die gesetzlichen Regeln
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel
eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1.
Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls
beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die
Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie jegliche weiteren technischen Daten oder
Informationen dienen nicht als Zusicherung der Beschaffenheit oder Haltbarkeit. Zusicherungen hinsichtlich Eigenschaften
oder Garantien in Bezug auf Haltbarkeit und Beschaffenheit müssen explizit schriftlich vereinbart werden
(4) Die Übernahme und Abnahme der Anlage erfolgen nach einer erfolgreichen Montage und Inbetriebnahme durch uns. Die
Vertragsparteien führen eine förmliche Abnahme durch, die durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch beide
Parteien abgeschlossen wird.
(5) Aufgrund unbedeutender Mängel sind Sie nicht berechtigt, die Abnahme der erbrachten Leistungen zu verweigern. Ein
unbedeutender Mangel gemäß dieser Regelung ist ein Mangel, der den ordnungsgemäßen Einsatz der Anlagen nicht
einschränkt und auch keine nachteiligen Auswirkungen auf bereits vorhandene Geräte und Installationen Ihrerseits erwarten
lässt.
(6) Ebenso wird die Abnahme als vollzogen betrachtet, wenn Sie die Anlagen nicht innerhalb einer von uns festgelegten
angemessenen Frist übernehmen, ungeachtet Ihrer Verpflichtung dazu. Gleiches gilt als Abnahme, wenn Sie die Anlagen
ohne Vorbehalte in Betrieb genommen haben.

§ 9 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – so weit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als
Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren
und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Im Zuge der Installation einer Photovoltaikanlage liegt es in Ihrer, die erforderliche Dimensionierung, Auslegung und
Anpassung eines Schneefangvorrichtung bereitzustellen.
(2) Sie verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass ein unbehinderter Beginn der Montage möglich ist. Dies schließt
insbesondere einen ungehinderten Zugang zur Baustelle ein, der für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge
gewährleistet sein muss, und die Dachflächen müssen frei von Hindernissen sein. Sie sind ebenso verpflichtet, uns
unentgeltlich Zugang zu einem Strom- und Wasseranschluss zu gewähren, sowie ausreichende Lager- und Arbeitsflächen zur
Verfügung zu stellen. Des weiteren obliegt es Ihnen sicherzustellen, dass Baustoffe auf der Baustelle entladen werden können
und während der Arbeiten sachgemäß gelagert werden können.
(3) Die von Ihnen übernommene Lieferung ist, wenn keine Montage durch uns erfolgt, auf offensichtliche Schäden zu prüfen.
Erkannte sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten und unmittelbar an uns zu übermitteln.
(4) Sie sind für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die
die Installation der Anlage voraussetzt.
(5) Weitere Pflichten des Kunden können im jeweiligen Angebot bzw. den weiteren vertraglich vereinbarten Dokumenten
festgelegt werden.

§ 11 Urheberrechte
Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

§ 12 Software
(1) Soweit zu unseren Leistungsverpflichtungen auch die Lieferung von Software gehört, wird Ihnen ein nicht ausschließliches
Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem
dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
(2) Ihnen ist es lediglich in gesetzlich zulässigen Umfang erlaubt, die Software zu vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder
von dem Objektcode an den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright
und Vermerke – nicht zu entfernen und ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien, bleiben bei uns sowie dem
Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Insbesondere besteht für uns die Möglichkeit des
Monitorings und der Fehleranalyse.
(4) Die Lieferung von Software beinhaltet nicht deren Installation. Für die Nutzbarkeit und die Eignung der dafür
erforderlichen Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.

§ 13 Datenschutzbestimmungen
(1) Sie stimmen mit Vertragsschluss der elektronischen Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der
nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Ihre mitgeteilten Daten
werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte
erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://beka-solarenergie.de/datenschutz/

§ 14 Widerrufsrecht
(1) Sind Sie ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://beka-solar-energie.de/widerrufsbelehrung/
(2) Handelt es sich bei Ihnen um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 15 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in
die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit
oder verpflichtet.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als
Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land
haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl
unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform;
das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Beratung

Unsere Beratung umfasst eine umfassende Analyse Ihrer individuellen Bedürfnisse und Anforderungen.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Photovoltaik-Anlage, beraten Sie zu den verschiedenen Optionen und unterstützen Sie bei der Planung Ihres Projekts.

Wie unsere Beratung Ihnen hilft:

  • Bedarfsanalyse: Wir beginnen mit einer gründlichen Bedarfsanalyse, um Ihre spezifischen Anforderungen zu verstehen. Wir berücksichtigen Faktoren wie Ihren Energieverbrauch, Ihre räumlichen Gegebenheiten und Ihre langfristigen Ziele.
  • Auswahl der richtigen Anlage: Basierend auf Ihren Bedürfnissen empfehlen wir Ihnen die optimale Photovoltaik-Anlage. Unsere Empfehlungen sind nicht nur auf Effizienz und Leistung ausgerichtet, sondern auch darauf, wie gut sie zu Ihrem Budget passt.
  • Umfassende Beratung: Wir erklären Ihnen die verschiedenen Optionen und Technologien, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.
  • Projektplanung: Sobald Sie sich für eine Lösung entschieden haben, unterstützen wir Sie bei der detaillierten Planung Ihres Projekts. Von der Standortauswahl bis zur Anlageninstallation – wir begleiten Sie bei jedem Schritt des Prozesses. 

Planung

Bei Beka Solar haben wir ein Team erfahrener Planer, die sich darauf spezialisiert haben, maßgeschneiderte Pläne für Ihre Photovoltaik-Anlage zu erstellen. Wir wissen, dass der Schlüssel zum Erfolg in der sorgfältigen Planung und im Verständnis Ihrer individuellen Bedürfnisse liegt.

Unsere Planungsdienstleistungen im Detail:

  • Anforderungsanalyse: Unsere Planer beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer Anforderungen. Wir berücksichtigen Ihren Energieverbrauch, Ihre langfristigen Ziele und alle spezifischen Anforderungen, die Sie an Ihre Solaranlage stellen.
  • Örtliche Gegebenheiten: Wir nehmen die örtlichen Gegebenheiten in Ihre Planung auf. Dies umfasst Aspekte wie den Standort, die Dachneigung, den Schattenwurf und andere Faktoren, die die Leistung Ihrer Anlage beeinflussen können.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Unsere Experten sind bestens vertraut mit den gesetzlichen Vorgaben und Regularien für Photovoltaik-Anlagen. Wir stellen sicher, dass Ihr Projekt alle erforderlichen Genehmigungen und Anforderungen erfüllt.
  • Optimale Ausrichtung und Dimensionierung: Wir legen großen Wert auf die optimale Ausrichtung und Dimensionierung Ihrer Anlage, um eine maximale Energieeffizienz sicherzustellen. Wir nutzen modernste Tools und Techniken, um sicherzustellen, dass Ihre Solaranlage ihr volles Potenzial ausschöpfen kann.

Administration

Die administrative Abwicklung ist ein wichtiger Teil unseres Servicepakets. Wir kümmern uns um alle notwendigen Genehmigungen, Anträge und Formalitäten, die für die Installation Ihrer
Photovoltaik-Anlage erforderlich sind. Dadurch ersparen wir Ihnen zeitaufwändige Behördengänge und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Unsere Dienstleistungen im Bereich administrative Abwicklung:

  • Genehmigungen und Anträge: Unsere Experten übernehmen die Beantragung aller erforderlichen Genehmigungen und Anträge. Wir kümmern uns um die Behördenkommunikation und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und zeitgerecht eingereicht werden.
  • Behördengänge: Unsere erfahrenen Teams übernehmen Behördengänge und alle erforderlichen Interaktionen mit den örtlichen Behörden und Genehmigungsstellen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle erforderlichen Formalitäten erledigen.
  • Einhaltung der Vorschriften: Wir stellen sicher, dass Ihre Photovoltaik-Anlage alle örtlichen und nationalen Vorschriften und Sicherheitsstandards erfüllt. Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen ist für uns oberste Priorität.
  • Reibungsloser Ablauf: Unsere administrative Unterstützung gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des gesamten Installationsprozesses. Sie können sich entspannen, während wir alle administrativen Aufgaben erledigen.

Montage

Unsere erfahrenen Monteure übernehmen die fachgerechte Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage. Dabei legen wir großen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit. Wir arbeiten effizient und sorgfältig, um eine optimale Leistung und Langlebigkeit Ihrer Anlage zu gewährleisten.

Was unsere erfahrenen Monteure tun:

  • Fachkundige Installation: Unsere Monteure sind hochqualifiziert und verfügen über langjährige Erfahrung in der Installation von Photovoltaik-Anlagen. Sie gewährleisten eine fachgerechte Installation nach den höchsten Standards.
  • Qualität und Zuverlässigkeit: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Wir verwenden hochwertige Materialien und Komponenten, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage zuverlässig und langlebig ist. Unsere Monteurteams sind darauf geschult, jeden Schritt mit äußerster Sorgfalt durchzuführen.
  • Effizienz und Präzision: Wir arbeiten effizient und sorgfältig, um den Installationsprozess reibungslos ablaufen zu lassen. Die richtige Ausrichtung und Dimensionierung der Anlage sind für uns von entscheidender Bedeutung, um eine optimale Leistung sicherzustellen.
  • Kundenzufriedenheit: Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Unsere Monteure sind nicht nur Experten in ihrem Fach, sondern auch freundlich und hilfsbereit. Sie beantworten gerne Ihre Fragen und stellen sicher, dass Sie mit der Installation zufrieden sind.

Inbetriebnahme

Nach der Montage übernehmen wir die Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage. Wir stellen sicher, dass alle Komponenten ordnungsgemäß funktionieren und die Anlage optimal arbeitet.
Dabei überprüfen wir auch die Verbindung zum Stromnetz und sorgen für eine reibungslose Integration.

Unsere Schritte bei der Inbetriebnahme:

  • Gründliche Überprüfung: Unsere Experten führen eine gründliche Überprüfung aller Anlagenteile durch, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren. Dies umfasst Solarmodule, Wechselrichter, Verkabelung und andere Komponenten.
  • Leistungsoptimierung: Wir optimieren die Leistung Ihrer Anlage, um sicherzustellen, dass sie die maximale Energieeffizienz erreicht. Dies beinhaltet die richtige Ausrichtung der Module und die Feinabstimmung der Technik.
  • Integration ins Stromnetz: Unsere Experten überprüfen und gewährleisten die sichere Verbindung Ihrer Anlage zum Stromnetz. Wir kümmern uns um alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage reibungslos in das Netz integriert wird.
  • Tests und Abnahmen: Wir führen umfangreiche Tests und Abnahmen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht. Ihr Vertrauen in unsere Arbeit ist uns wichtig.
  • Kundenbetreuung: Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und beantworten gerne Ihre Fragen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage zufrieden sind und sie optimal nutzen können.

Betreuung

Unser Service endet nicht mit der Inbetriebnahme. Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung Ihrer Photovoltaik-Anlage an. Dazu gehören regelmäßige Wartungen, Inspektionen und eventuelle Reparaturen. Wir stehen Ihnen auch bei Fragen oder Problemen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Optimierung der Energieerzeugung.

Unsere Leistungen im Rahmen der Betreuung Ihrer Photovoltaik-Anlage:

  • Regelmäßige Wartungen: Wir führen regelmäßige Wartungsarbeiten durch, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage immer in optimalem Zustand ist. Dies beinhaltet die Reinigung der Solarmodule, die Überprüfung der Verkabelung und Wechselrichter sowie die allgemeine Inspektion.
  • Inspektionen: Unsere Experten führen regelmäßige Inspektionen durch, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dies trägt dazu bei, teure Reparaturen zu verhindern und die Lebensdauer Ihrer Anlage zu verlängern.
  • Reparaturen: Sollten Reparaturen erforderlich sein, sind wir schnell zur Stelle. Unsere erfahrenen Techniker führen Reparaturen fachgerecht durch und sorgen dafür, dass Ihre Anlage wieder optimal funktioniert.
  • Kundenunterstützung: Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und eventuelle Probleme zu lösen. Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter sind nur einen Anruf oder eine E-Mail entfernt.
  • Energieoptimierung: Wir unterstützen Sie bei der Optimierung der Energieerzeugung Ihrer Anlage. Dies umfasst die Überwachung der Leistung, die Anpassung der Ausrichtung und andere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihrer Anlage herausholen.